Hund mit Erkennungsmarke in einer deutschen Stadt – Kennzeichnungspflichten in Deutschland
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Hund kennzeichnen: Welche Pflichten gelten in Deutschland?

Sascha Düttmann · · 5 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland einen Hund hält, muss sich mit verschiedenen Kennzeichnungspflichten auseinandersetzen – Mikrochip, Steuermarke, Hundemarke. Welche davon Pflicht ist und welche freiwillig, hängt vom Bundesland und der Gemeinde ab. In diesem Ratgeber geben wir dir einen vollständigen Überblick über alle Regelungen zur Hundekennzeichnung in Deutschland – Stand 2026.

Die drei Arten der Hundekennzeichnung

In Deutschland gibt es drei verschiedene Formen der Hundekennzeichnung, die oft verwechselt werden:

Art Was ist das? Pflicht? Zweck
Mikrochip Elektronischer Chip unter der Haut (15-stellige Nummer) Je nach Bundesland Dauerhafte, fälschungssichere Identifikation
Steuermarke Metallmarke der Gemeinde nach Steueranmeldung Ja, nach Anmeldung Nachweis der Hundesteuerzahlung
Identitätsmarke Persönliche Marke mit Kontaktdaten Freiwillig (aber dringend empfohlen) Sofortige Kontaktaufnahme bei Fund

Mikrochip-Pflicht nach Bundesland

Die Chippflicht ist in Deutschland Ländersache. Hier der aktuelle Überblick:

Bundesländer mit allgemeiner Chippflicht (alle Hunde)

Bundesland Rechtsgrundlage Besonderheiten
Berlin Hundegesetz Berlin Chip + Haftpflicht + Sachkunde für Listenhunde
Brandenburg Ordnungsbehördliches Gesetz Chip + Anschrift am Halsband Pflicht!
Hamburg Hundegesetz Hamburg Chip + Leinenpflicht in bestimmten Gebieten
Niedersachsen NHundG Chip + Sachkundenachweis für alle Ersthalter
Sachsen-Anhalt Hundegesetz LSA Chip + Haftpflicht
Schleswig-Holstein GefHundG Chip + Anschrift am Halsband Pflicht!
Thüringen Thüringer Tiergefahrengesetz Chip + Anmeldung bei Behörde

Bundesländer mit eingeschränkter Chippflicht (nur bestimmte Hunde)

Bundesland Chippflicht für Details
Baden-Württemberg Kampfhunde (§ 1 PolVOgH) Listenhunde müssen gechippt sein
Bayern Kampfhunde (Kat. I + II) Chip + Wesenstest für bestimmte Rassen
Bremen Gefährliche Hunde Nach Einstufung durch Behörde
Hessen Gefährliche Hunde + große Hunde (>20 kg) Chip + Haftpflicht
Mecklenburg-Vorpommern Gefährliche Hunde Nach behördlicher Einstufung
NRW Große Hunde (>20 kg/40 cm) + Listenhunde Chip + Sachkunde für bestimmte Rassen
Rheinland-Pfalz Gefährliche Hunde Chip + Wesenstest
Saarland Gefährliche Hunde Chip + Haltungsgenehmigung

Bundesland ohne generelle Chippflicht

Bundesland Regelung
Sachsen Einziges Bundesland ohne jede Chippflicht – keine Regelung auf Landesebene

Wichtig: Auch in Bundesländern ohne generelle Chippflicht kann die Gemeinde eigene Regeln erlassen. Frag im Zweifel bei deiner Stadtverwaltung nach.

Steuermarke: Pflicht nach Anmeldung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die in fast allen deutschen Gemeinden erhoben wird. Nach der Anmeldung erhältst du eine Steuermarke – eine kleine Metallmarke mit Registrierungsnummer.

Regelung:

  • Die Steuermarke muss in vielen Gemeinden sichtbar am Halsband getragen werden.
  • Sie dient als Nachweis, dass du Hundesteuer zahlst.
  • Sie enthält keine Kontaktdaten – nur eine Registrierungsnummer.

Achtung: Die Steuermarke ist kein Ersatz für eine Identitätsmarke mit deinen Kontaktdaten. Ein Finder kann mit der Steuermarkennummer nichts anfangen – es sei denn, er ruft beim Ordnungsamt an (was nachts oder am Wochenende nicht möglich ist).

Wie du die Hundesteuer anmeldest, erklären wir Schritt für Schritt: Hundesteuer anmelden: So geht's.

Identitätsmarke: Freiwillig, aber unverzichtbar

Die persönliche Hundemarke mit Name und Telefonnummer ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber sie ist die effektivste Methode, damit dein Hund schnell zu dir zurückfindet.

Warum freiwillig nicht optional heißen sollte:

  • Ein Finder liest die Marke in Sekunden ab und ruft dich an.
  • Der Mikrochip erfordert ein Lesegerät – das hat kein normaler Mensch.
  • Die Steuermarke enthält keine Kontaktdaten.
  • Die Marke funktioniert sofort, rund um die Uhr, ohne Technik.

Was auf die Marke gehört, erfährst du hier: Was gehört auf eine Hundemarke?.

Sonderfall: Anschrift am Halsband Pflicht

In einigen Bundesländern reicht der Chip allein nicht – dort muss die Anschrift des Halters sichtbar am Halsband angebracht sein:

  • Brandenburg: Name und Anschrift des Halters müssen am Halsband erkennbar sein (§ 3 Abs. 2 OBG).
  • Schleswig-Holstein: Name und Anschrift am Halsband oder vergleichbar (§ 2 GefHundG).
  • Berlin: Empfohlen, aber nicht explizit vorgeschrieben.

Praxis-Tipp: Eine personalisierte Hundemarke mit Name, Telefonnummer und ggf. Kurzadresse erfüllt diese Pflicht elegant und sieht dabei deutlich besser aus als ein handgeschriebener Zettel am Halsband.

EU-Regelung: Chip ist Pflicht bei Reisen

Unabhängig von deinem Bundesland: Wenn du mit deinem Hund ins EU-Ausland reist, ist der Mikrochip Pflicht. Seit 2012 muss jeder Hund, der eine EU-Grenze überquert, einen ISO-konformen Transponder (ISO 11784/11785) tragen. Dazu brauchst du:

  1. Mikrochip (ISO 11784/11785)
  2. EU-Heimtierausweis (ausgestellt vom Tierarzt)
  3. Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor Reise)

Unsere Empfehlung: Dreifach-Schutz

Egal in welchem Bundesland du lebst – wir empfehlen die Kombination aus allen drei Kennzeichnungen:

Schutzlevel Methode Zweck
Level 1 Identitätsmarke (Bark'n'Tag) Sofortige Kontaktaufnahme durch jeden Finder
Level 2 Mikrochip + TASSO/FINDEFIX Permanente, nicht entfernbare Identifikation
Level 3 Steuermarke Nachweis der Steuerzahlung

Mehr zum Vergleich Marke vs. Chip: Hundemarke vs. Mikrochip: Warum du beides brauchst.

Checkliste: Hund richtig kennzeichnen

  • Beim Tierarzt chippen lassen (in vielen Bundesländern Pflicht)
  • Bei TASSO und/oder FINDEFIX registrieren (kostenlos)
  • Hundesteuer bei der Gemeinde anmelden
  • Steuermarke am Halsband befestigen
  • Persönliche Hundemarke mit Name + Telefonnummer bestellen
  • Bei Umzug: Daten bei TASSO/FINDEFIX aktualisieren + neue Marke bestellen
  • Für EU-Reisen: Heimtierausweis beim Tierarzt ausstellen lassen

Alles zur Erstausstattung: Welpe einzieht: Die ultimative Erstausstattungs-Checkliste.

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Quellen: Angaben zu Landesgesetzen basieren auf den jeweiligen Hundegesetzen und Hundeverordnungen der Bundesländer. Übersicht: Bundestierärztekammer. EU-Regelungen: EU-Verordnung 576/2013.