Hundesteuer anmelden – Hund mit Steuermarke und Anmeldeformular
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Hundesteuer anmelden: So geht's Schritt für Schritt (2026)

Sascha Düttmann · · 5 Min. Lesezeit

Du hast dir einen Hund geholt – herzlichen Glückwunsch! Neben Futter, Tierarzt und Halsband steht jetzt auch ein Behördengang an: die Hundesteuer anmelden. Klingt bürokratisch, ist aber in wenigen Minuten erledigt. In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Anmeldung funktioniert, was sie kostet und welche Fristen du beachten musst.

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Städten und Gemeinden erhoben wird. Sie wird pro Hund und Jahr berechnet und ist in fast ganz Deutschland Pflicht. Die Steuer dient der allgemeinen Finanzierung der Kommune – sie ist nicht zweckgebunden für Hundethemen.

Wichtig: Die Hundesteuer hat nichts mit der Kennzeichnungspflicht zu tun. Auch wenn du die Steuer zahlst und eine Steuermarke bekommst, brauchst du trotzdem eine persönliche Hundemarke mit deinen Kontaktdaten und ggf. einen Mikrochip. Mehr dazu: Hund kennzeichnen: Welche Pflichten gelten?.

Schritt-für-Schritt: Hundesteuer anmelden

Schritt 1: Frist prüfen

In den meisten Gemeinden musst du deinen Hund innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden. Manche Gemeinden geben bis zu 4 Wochen, aber die meisten erwarten eine zeitnahe Meldung.

Wann die Frist beginnt:

  • Bei einem Welpen: Ab dem Tag, an dem der Welpe bei dir einzieht
  • Bei einem adoptierten Hund: Ab Übernahme
  • Bei einem Umzug in eine neue Gemeinde: Ab Ummeldung / Einzug
  • Bei einem Hund aus dem Ausland: Ab Einreise nach Deutschland

Schritt 2: Zuständige Stelle finden

Die Hundesteuer wird von deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhoben. Zuständig ist in der Regel:

  • Das Steueramt oder Kämmerei
  • Das Bürgerbüro / Bürgerservice
  • Oder das Ordnungsamt

Online-Anmeldung: Viele Gemeinden bieten mittlerweile die Anmeldung über ihr Online-Portal an. Suche nach „[dein Ort] Hundesteuer anmelden" – oft findest du ein PDF-Formular oder ein digitales Formular.

Schritt 3: Anmeldeformular ausfüllen

Für die Anmeldung brauchst du in der Regel folgende Angaben:

Angabe Details
Dein Name und Anschrift Halter-Daten
Hunderasse Rasse oder Mix
Name des Hundes Optional, aber üblich
Geburtsdatum / Alter Schätzung reicht bei Mischlingen
Geschlecht Rüde oder Hündin
Kastriert? Manche Gemeinden fragen danach
Chipnummer Falls bereits gechippt
Herkunft Züchter, Tierheim, Privatperson, Ausland
Datum des Einzugs Ab wann der Hund bei dir lebt
Anzahl der Hunde Für Berechnung des Steuersatzes

Schritt 4: Steuermarke erhalten

Nach der Anmeldung erhältst du:

  • Einen Steuerbescheid (jährliche Rechnung)
  • Eine Steuermarke (kleine Metallmarke mit Nummer)

Die Steuermarke muss in vielen Gemeinden sichtbar am Halsband getragen werden. Sie zeigt dem Ordnungsamt, dass du deine Steuer bezahlt hast.

Beachte: Die Steuermarke enthält keine Kontaktdaten – sie ist kein Ersatz für eine personalisierte Hundemarke.

Schritt 5: Zahlung einrichten

Die Hundesteuer wird in der Regel per Lastschrift, Überweisung oder Dauerauftrag gezahlt. Manche Gemeinden erheben sie jährlich, andere quartalsweise.

Was kostet die Hundesteuer?

Die Kosten variieren stark je nach Gemeinde und Hund. Hier ein Überblick über typische Steuersätze (Stand 2026):

Kategorie Typischer Bereich Beispiel
1. Hund 50–200 € / Jahr Berlin: 120 €, München: 100 €, Hamburg: 90 €
2. Hund 100–300 € / Jahr Oft doppelter Satz des ersten Hundes
Listenhund 300–1.000 € / Jahr Berlin: 180 €, Köln: 528 €, München: 800 €
Auf dem Land 20–80 € / Jahr Kleinere Gemeinden oft günstiger

Teuerste Städte für Listenhunde: Mainz (186 €), Köln (528 €), München (800 €).

Steuerfrei in manchen Gemeinden:

  • Blindenhunde und Assistenzhunde
  • Hunde im Rettungsdienst
  • Adoptierte Hunde aus dem Tierheim (oft 1-2 Jahre steuerfrei)
  • Hunde von Jägern (Jagdgebrauchshunde)

Häufige Fehler bei der Hundesteuer

Fehler 1: Nicht anmelden
Die Hundesteuer ist Pflicht. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder können je nach Gemeinde bis zu 10.000 € betragen.

Fehler 2: Zu spät anmelden
Die meisten Gemeinden erwarten die Anmeldung innerhalb von 2 Wochen. Auch verspätete Anmeldungen können ein Bußgeld nach sich ziehen – in der Praxis sind die Ämter aber oft kulant, wenn du zeitnah nachmeldest.

Fehler 3: Bei Umzug nicht ummelden
Ziehst du in eine andere Gemeinde, musst du deinen Hund dort neu anmelden und in der alten Gemeinde abmelden. Sonst zahlst du doppelt.

Fehler 4: Steuermarke nicht mitführen
In vielen Gemeinden kann das Ordnungsamt die Steuermarke kontrollieren. Ohne Marke droht ein Verwarnungsgeld.

Fehler 5: Zweithund nicht anmelden
Jeder Hund im Haushalt muss einzeln angemeldet werden. Der zweite Hund kostet fast immer mehr als der erste.

Was passiert, wenn der Hund stirbt oder abgegeben wird?

In diesen Fällen musst du den Hund bei der Gemeinde abmelden:

  • Tod des Hundes
  • Abgabe an ein Tierheim oder einen neuen Halter
  • Dauerhafter Umzug ins Ausland

Die Steuermarke muss in der Regel zurückgegeben werden. Die Steuer wird anteilig bis zum Abmeldetag berechnet.

Hundesteuer vs. Hundehaftpflicht

Hundesteuer Hundehaftpflicht
Was Kommunale Steuer Versicherung
Pflicht Ja (fast überall) In 6 Bundesländern Pflicht
Kosten 50–200 € / Jahr 40–80 € / Jahr
Zweck Gemeindehaushalt Schadensabsicherung
Gegenleistung Steuermarke Versicherungsschutz

Erstausstattung nicht vergessen

Die Hundesteuer ist nur einer von vielen Punkten, die neue Hundebesitzer auf dem Schirm haben sollten. Eine vollständige Checkliste findest du hier: Welpe einzieht: Die ultimative Erstausstattungs-Checkliste.

Hundemarke + Steuermarke: Beides am Halsband

Dein Hund trägt also bald zwei Marken: Die Steuermarke der Gemeinde und die persönliche Hundemarke mit deinen Kontaktdaten. Beide sind wichtig, aber die personalisierte Marke ist im Alltag deutlich wertvoller – denn sie ist die schnellste Verbindung zwischen Finder und dir.

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Quelle: Steuersätze basieren auf den aktuellen Hundesteuersatzungen der jeweiligen Gemeinden. Allgemeine Informationen: Deutscher Städte- und Gemeindebund.